Stefan MüllerArbeitsrecht · Stuttgart 0711 78118980
Lohn & Arbeitszeit

Lohn nicht gezahlt? So setzen Sie Ihr Gehalt durch

Das Wichtigste in Kürze
  • Wird Ihr Lohn nicht gezahlt, haben Sie Anspruch auf die ausstehende Vergütung – oft zzgl. Verzugszinsen.
  • Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag (häufig nur 3 Monate).
  • Auch Überstunden und der Mindestlohn sind einklagbar.

Wenn das Gehalt ausbleibt, gerät man schnell selbst in Zahlungsschwierigkeiten. Die gute Nachricht: Ihr Lohnanspruch ist gut durchsetzbar – wenn Sie richtig und rechtzeitig vorgehen.

Erster Schritt: schriftliche Aufforderung

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Kommt er in Verzug, können zusätzlich Verzugszinsen und unter Umständen eine Verzugspauschale anfallen. Bewahren Sie alle Nachweise (Vertrag, Abrechnungen, Stundenaufzeichnungen) auf.

Vorsicht bei Ausschlussfristen

Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen: Ansprüche verfallen, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit – oft drei Monate – geltend machen. Warten Sie deshalb nicht zu lange. Unabhängig davon gilt für den gesetzlichen Mindestlohn ein besonderer Schutz.

Wenn nötig: Klage vor dem Arbeitsgericht

Zahlt der Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht, können Sie Ihren Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen. Auch bei einer Kündigung bleiben rückständige Löhne bestehen und lassen sich durchsetzen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Arbeitgeber zahlt nicht? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns meist noch am selben Tag zurück.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 8. Juni 2026. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls vereinbaren Sie bitte eine Ersteinschätzung.

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