Aufhebungsvertrag: Unterschreiben oder nicht? Sperrzeit & Abfindung
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – oft droht dabei eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist in der Regel nicht widerrufbar.
- Konditionen und Abfindung sind verhandelbar – lassen Sie vor der Unterschrift prüfen.
Ein Aufhebungsvertrag klingt oft verlockend: schnelles, sauberes Ende, vielleicht mit Abfindung. Doch die Risiken werden leicht unterschätzt. Der wichtigste Grundsatz lautet: Unterschreiben Sie nie unter Druck und nie ohne Prüfung.
Achtung Sperrzeit
Weil Sie an der Beendigung mitwirken, verhängt die Agentur für Arbeit häufig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). In dieser Zeit erhalten Sie kein ALG – und die Bezugsdauer kann sich verkürzen. Eine gut gestaltete Vereinbarung kann dieses Risiko in bestimmten Fällen verringern.
Kein Widerruf – anders als beim Onlinekauf
Anders als bei Verbraucherverträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Was Sie unterschrieben haben, gilt. Umso wichtiger ist die Prüfung vorab.
Das lässt sich verhandeln
- Höhe der Abfindung
- Beendigungszeitpunkt und Freistellung
- ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Ausgleich von Urlaub und Überstunden
Kostenlose Ersteinschätzung
Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag vor? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns meist noch am selben Tag zurück.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 18. März 2026. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls vereinbaren Sie bitte eine Ersteinschätzung.