Abmahnung erhalten: Was tun? Ihre Rechte im Überblick
- Eine Abmahnung ist eine Warnung und oft die Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung.
- Bei einer unberechtigten Abmahnung haben Sie Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.
- Handeln Sie überlegt – nicht vorschnell unterschreiben oder reagieren.
Eine Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie dokumentiert ein angebliches Fehlverhalten und dient dem Arbeitgeber häufig als Vorbereitung einer Kündigung. Gleichzeitig haben Sie klare Rechte.
Welche Funktion hat eine Abmahnung?
Die Abmahnung hat eine Hinweis- und Warnfunktion: Der Arbeitgeber rügt ein konkretes Verhalten und droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen an. Für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung ist in der Regel mindestens eine einschlägige Abmahnung erforderlich.
Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
- Der vorgeworfene Sachverhalt ist unzutreffend oder zu pauschal beschrieben.
- Das Verhalten stellt keine Pflichtverletzung dar.
- Die Abmahnung ist unverhältnismäßig.
So reagieren Sie richtig
Unterschreiben Sie eine Abmahnung nicht als „Anerkenntnis" – eine Empfangsbestätigung genügt. Sie können eine Gegendarstellung verfassen, die zur Personalakte genommen wird. Ist die Abmahnung unberechtigt, haben Sie Anspruch auf ihre Entfernung aus der Personalakte. Ob und wie Sie vorgehen sollten, hängt vom Einzelfall ab – manchmal ist Abwarten klüger als eine sofortige Konfrontation.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ist Ihre Abmahnung berechtigt? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns meist noch am selben Tag zurück.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 22. April 2026. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls vereinbaren Sie bitte eine Ersteinschätzung.