Abfindung bei Kündigung: Höhe, Anspruch und Verhandlung
- Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen.
- Als Verhandlungsbasis dient oft die Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
- Die Kündigungsschutzklage ist der wichtigste Hebel für eine Abfindung.
„Wie viel Abfindung steht mir zu?" – das ist nach einer Kündigung die häufigste Frage. Die Antwort überrascht viele: Ein gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht automatisch. Trotzdem enden zahlreiche Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindung.
Wann es doch einen Anspruch gibt
- bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG
- über einen Sozialplan bei Betriebsänderungen
- durch Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
In den meisten Fällen ist die Abfindung jedoch das Ergebnis einer Verhandlung – häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, bei der das Arbeitsgericht auf einen Vergleich hinwirkt.
Wie hoch ist die Abfindung?
Als grobe Orientierung dient die Regelabfindung: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber keine feste Größe, sondern nur ein Ausgangspunkt. Die tatsächliche Höhe hängt vor allem davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist und wie stark Ihre Verhandlungsposition ist.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 28. Mai 2026. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls vereinbaren Sie bitte eine Ersteinschätzung.