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Neue Gesetze 2026

Arbeitszeiterfassung 2026: Schutz vor unbezahlten Überstunden

Das Wichtigste in Kürze
  • Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet.
  • Für 2026 wird eine gesetzliche Konkretisierung – voraussichtlich elektronische Zeiterfassung – erwartet.
  • Eine saubere Zeiterfassung ist Ihr wichtigster Nachweis für Überstunden und Lohnansprüche.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist bereits geltendes Recht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) klargestellt, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz, ausgelegt im Licht der EuGH-Rechtsprechung von 2019.

Was 2026 neu wird

Bislang fehlt eine ausdrückliche Regelung im Arbeitszeitgesetz zum „Wie" der Erfassung. Für 2026 ist eine gesetzliche Konkretisierung zu erwartet – im Gespräch ist die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung. Gleichzeitig plant der Gesetzgeber eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit mehr Flexibilität, etwa einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit.

Warum das für Sie wichtig ist

Für Beschäftigte ist die Zeiterfassung vor allem ein Schutz vor unbezahlter Mehrarbeit. Wer seine Stunden dokumentiert hat, kann Überstunden und Lohnansprüche im Streitfall belegen. Auch bei einer möglichen Mindestlohn-Unterschreitung sind die erfassten Stunden entscheidend.

Tipp: Auch bei Vertrauensarbeitszeit oder flexiblen Modellen bleibt die Erfassungspflicht bestehen. Führen Sie im Zweifel eigene Aufzeichnungen – Datum, Beginn, Ende und Pausen.

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Streit um Überstunden oder Arbeitszeit? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns meist noch am selben Tag zurück.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 8. März 2026. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls vereinbaren Sie bitte eine Ersteinschätzung.

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