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Neue Gesetze

Digitaler Arbeitsvertrag: Was seit 2025 in Textform gilt

Das Wichtigste in Kürze
  • Seit 2025 können die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz in Textform (z. B. E-Mail/PDF) mitgeteilt werden.
  • Der Anspruch auf einen Nachweis Ihrer Arbeitsbedingungen bleibt bestehen.
  • Für einige Branchen gelten weiterhin strengere Formvorschriften.

Im Zuge des Bürokratieabbaus wurde das Nachweisgesetz gelockert: Arbeitgeber dürfen die wesentlichen Vertragsbedingungen seit 2025 auch in Textform nachweisen – etwa per E-Mail oder als PDF – statt zwingend auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Damit wird der digitale Arbeitsvertrag praxistauglich.

Diese Angaben stehen Ihnen zu

Unabhängig von der Form haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen die wesentlichen Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses schriftlich bzw. in Textform mitgeteilt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit
  • Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Fälligkeit
  • Dauer des Urlaubs und die Kündigungsfristen

Wichtige Ausnahmen

In bestimmten, besonders missbrauchsanfälligen Wirtschaftsbereichen bleibt es bei strengeren Nachweis- und Dokumentationspflichten. Und: Für die Kündigung gilt weiterhin die strenge Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB) – eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam. Mehr dazu in unserem Beitrag Kündigung erhalten.

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Unklare Klauseln im Arbeitsvertrag? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns meist noch am selben Tag zurück.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2. Februar 2026. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls vereinbaren Sie bitte eine Ersteinschätzung.

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