Kündigungsschutzklage in Stuttgart – schnell handeln, Frist wahren
Nach einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen Ihre Kündigung und setzen Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Stuttgart durch.
- Antwort meist am selben Tag
- Persönlich statt Callcenter
- Klare Kosten
In 60 Sekunden zur Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihre Situation – wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Eine Kündigung ist oft angreifbar – wegen Formfehlern, fehlender sozialer Rechtfertigung oder einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats. Mit einer Kündigungsschutzklage sichern Sie Ihre Position und schaffen die Grundlage für eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Wann sich eine Klage lohnt
Selbst wenn Sie nicht in den Betrieb zurückmöchten, ist die Kündigungsschutzklage häufig der entscheidende Hebel für eine Abfindung oder ein besseres Zeugnis. Wir bewerten Ihre Erfolgsaussichten ehrlich.
Die 3-Wochen-Frist
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Details lesen Sie in unserem Ratgeber Kündigung erhalten.
So läuft die Zusammenarbeit
Kontakt aufnehmen
Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.
Unterlagen prüfen
Wir sichten Ihren Fall und geben eine ehrliche Einschätzung.
Rechte durchsetzen
Wir entwickeln Ihre Strategie und vertreten Sie entschlossen.
Kündigungsschutzklage: Ihre Fragen
Die telefonische Ersteinschätzung ist unverbindlich. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit besprechen wir die Kosten transparent.
Unterschreiben Sie nichts, melden Sie sich arbeitssuchend und lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen. Die Frist ist kurz.
Nicht automatisch, aber häufig als Ergebnis der Klage. Mehr dazu auf unserer Seite Abfindung Stuttgart.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns meist noch am selben Tag zurück.